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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlungs-, Beratungs- und Rechercheleistungen der e4e engineers for engineers GmbH

AGBVB-1:      Allgemeines

1.1      Die e4e engineers for engineers GmbH erbringt ihre Vermittlungs-, Beratungs- und Rechercheleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vermittlungs- oder Beratungsauftrages des Auftraggebers auf der Homepage der e4e engineers for engineers GmbH (www.e4e-online.com) aufrufbare Fassung. Diese gilt grundsätzlich auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers insbesondere auf/in dessen Aufträgen/ Bestellungen/Gegenbestätigungen (bzw. soweit dort auf erstere verwiesen wird) wird hiermit widersprochen.

1.2      Alle Vereinbarungen, die zwischen der e4e engineers for engineers GmbH und dem Auftraggeberzwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.3      Sofern Erklärungen der Schriftform bedürfen, können diese auch per email oder Fax (nicht aber Computerfax) abgegeben werden.

AGBVB-2:      Angebot und Vertragsabschluß

2.1      Angebote der e4e engineers for engineers GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angebote des Auftraggebers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der e4e engineers for engineers GmbH. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen/ Aufträge des Auftraggebers werden erst verbindlich wenn sie durch e4e engineers for engineers GmbH ausdrücklich schriftlich oder fernschriftlich (per email oder Fax) bestätigt werden. Maßgeblich für den Inhalt des jeweiligen Vertrages (Vermittlungs-, Beratungs- und Rechercheerbringunsvertrag) ist die verbindliche Bestätigung durch die e4e engineers for engineers GmbH.

AGBVB-3:      Vertragsgegenstand und Vergütungen

3.1      Vertragsgegenstand sind die Vermittlung von Geschäften und die Erbringung von Beratungsleistungen sowie Markt- und Produktrecherchen. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach der von der e4e engineers for engineers GmbH abgegebenenen schriftlichen Auftragsbestätigung gem. Ziffer AGBVB-2. Ändert oder ergänzt der Auftraggeber den Auftrag, muß dies von der e4e engineers for engineers GmbH schriftlich bestätigt werden.

3.2      Maßgebend für Leistung und Gegenleistung aus dem Vertrag sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der e4e engineers for engineers GmbH gem. Ziffer AGBVB-2 festgehaltenen Konditionen, insbesondere die Regelungen von Vergütungen, Provisionen und Honoraren. Die Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich der bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Basis für die Berechnung einer etwa vereinbarten Provision ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes festgelegt, jeweils das vom Vertragspartner des Auftraggebers oder dem Auftraggeber im Rahmen eines vermittelten Geschäftes zu leistende Entgelt, insbesondere bei Kaufgeschäften der vereinbarte Kaufpreis. Besonders berechnete Nebenkosten, Steuern, Skonti, Boni oder sonstige Nachlässe sind nicht abzuziehen.

3.3      Entsteht durch die Tätigkeit der e4e engineers for engineers GmbH zwischen einem Vertragspartner im Sinne von Ziffer AGBVB-3.2 und dem Auftraggeber eine laufende Geschäftsbeziehung, so erhält die e4e engineers for engineers GmbH vorbehaltlich einer individualvertraglich vereinbarten höheren Vergütung „Kundenschutz“ mit Vergütungs-anspruch aus der laufenden Geschäftsbeziehung für mindestens ein Jahr und bei Beendigung der Vergütungspflicht des Auftraggebers einen Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 89b HGB.

3.4      Soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung mit Erledigung des Auftrages spätestens 1 Woche nach Rechnungsstellung durch e4e engineers for engineers GmbH fällig und zahlbar.

3.5      Soweit eine Beratungsleistung der e4e engineers for engineers GmbH die Erstellung eines Werkes im Sinne des Werkvertragsrechts des BGB beinhaltet oder voraussetzt – etwa bei Erstellung von Studien, Konstruktionszeichnungen, Musterstücken, Prototypen – ist die entsprechende Vergütung binnen 2 Wochen nach Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber, frühestens jedoch eine Woche nach Rechnungsstellung, fällig.

AGBVB-4:      Leistungserbringung

4.1      Die e4e engineers for engineers GmbH erbringt ihre Vermittlungs- und Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die e4e engineers for engineers GmbH erbringt die Vermittlungsleistungen bis zur Geschäftsabschlußreife. Über die Annahme eines Angebotes eines Kunden oder Lieferanten entscheidet der Auftraggeber. Für den Eintritt eines etwa von dem Auftraggeber mit dem Auftrag bezweckten Erfolges haftet die e4e engineers for engineers GmbH nicht. Soweit sie als Makler auftritt, sind ihr die Erstellung eines Schluß-scheines und die Führung eines Tagebuches erlassen.

4.2      Soweit die Beratung die Erstellung eines Werkes beinhaltet oder voraussetzt, gelten folgende Gewährleistungsregelungen:

Die e4e engineers for engineers GmbH erbringt ihre Leistung nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik dahingehend, dass sie einwandfrei und nicht mit Fehlern behaftet ist. Sie haftet nur für die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung des Werkes. Der Auftraggeber ist bei Abgabe des Werkes zur sofortigen Überprüfung und Abnahme verpflichtet. Er hat festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen. Er hat der e4e engineers for engineers GmbH zur Beseitigung von Mängeln eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt eine Nachbesserung innerhalb der Nachfrist nicht, hat der Auftraggeber das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Nur wenn die Leistung der e4e engineers for engineers GmbH trotz der Herabsetzung der Vergütung für den Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist, kann dieser nach Ankündigung den Vertrag rückgängig machen.

4.3      Markt- oder Produktrecherchen werden mit einem Bericht über das Recherchenergebnis abgeschlossen. Die Verwendung des Rechercheergebnisses ist Sache des Auftraggebers.

4.4      Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die e4e engineers for engineers GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist – soweit gegeben – auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.5.      Eine Haftung für die Bonität eines vermittelten Vertragspartners des Auftraggebers, insbesondere die Solvenz und Leistungsfähigkeit eines empfohlenen Lieferanten, oder den Einsatz und die Verwendungsfähigkeit eines auf Basis der angestellten Recherchen empfohlenen Produktes ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber obliegt jeweils eine eigene Prüfungspflicht.

AGBVB-5:      Freistellungen

5.1      Der Auftraggeber stellt die e4e engineers for engineers GmbH von sämtlichen eventuellen Ansprüchen, die etwa Dritte gegen sie aus Verletzung von gesetzlichen Schutzrechten, insbesondere Patent-, Musterschutz-, Warenzeichen- und Urheberrechten sowie nach dem Produkthaftungsecht, den Vorschriften über die Beschaffenheit, Art oder Verpackung von Waren, geltend machen könnten, frei.

AGBVB-6:      Geheimhaltungspflichten

6.1      Ein Wettbewerbsverbot wird durch den Auftrag des Auftraggebers nicht begründet. Die e4e engineers for engineers GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen auch konkurrierenden Unternehmen anzubieten. Hierbei unterliegt sie während der Erledigung des Auftrages auch bezüglich des Auftragsinhaltes einem § 90 HGB entsprechenden Geheimhaltungsgebot.

6.2      Der Auftraggeber wird sämtliche Tatsachen, insbesondere Bezugsquellen, Adressen und Namen von (anderen) Auftraggebern/Kunden und Werksleistungen, die ihm durch die Tätigkeit der e4e engineers for engineers GmbH bekannt geworden sind, nur für sich verwenden. Er verpflichtet sich, insbesondere etwaige Konstruktionen der e4e engineers for engineers GmbH geheim zu halten und diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern und etwa mit dem Geschäft in Kontakt tretenden Dritten aufzuerlegen.

6.3      Etwa von der e4e engineers for engineers GmbH erstellte Pläne, Berechnungen und sonstige Unterlagen bleiben im geistigen Eigentum der e4e engineers for engineers GmbH. Der Auftraggeber darf das sich daraus ergebende Know-how nur für das in Auftrag gegebene Objekt verwenden.

AGBVB-7:      Datenschutz

7.1      Die e4e engineers for engineers GmbH gewährleistet, daß die anläßlich von Aufträgen anfallenden Kunden-/Auftraggeberdaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken weitergegeben werden. Soweit der Auftraggeber einer weitergehenden Nutzung durch e4e engineers for engineers GmbH ausdrücklich zustimmt, ist dieser berechtigt, seine Zustimmung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden email an info@e4e-online.com oder in sonstiger Weise zu widerrufen.

7.2      Die e4e engineers for engineers GmbH wird Daten des Auftraggebers nicht über den in Ziffer AGBVB-7.1 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.

AGBVB-8:      Verjährung

8.1      Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen die e4e engineers for engineers GmbH verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit des jeweils der Verjährung unterliegenden Anspruches.

AGBVB-9      Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1      Auf diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen der e4e engineers for engineers GmbH und dem/den Auftraggeber(n) ist das deutsche Recht anzuwenden. Für die Vermittlungstätigkeit gelten insbesondere ergänzend die §§ 84 ff. HGB. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Der e4e engineers for engineers GmbH bleibt vorbehalten, auch sämtliche geltenden gesetzlichen Gerichtsstände (etwa das für den Auftraggeber zuständige Gericht oder jedes andere Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann) anzurufen und insbesondere dort zu klagen.

9.2      Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt sinngemäß für Lücken in den Bedingungen.

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

AGB-1:      Allgemeines

1.1      Die e4e engineers for engineers GmbH handelt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für einige Produktkategorien und für einige Dienst-leistungen (insbesondere Vermittlungs- und Beratungs- sowie Rechercheleistungen) gelten besondere Geschäftsbedingungen der e4e engineers for engineers GmbH bzw. der mit ihr kooperierenden Partnerunternehmen. Diese sind gesondert zu vereinbaren. Es gilt die zum Zeitpunkt des Auftrages auf der Homepage der e4e engineers for engineers GmbH (www.e4e-online.com) aufrufbare Fassung. Diese gilt somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Produkte oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden insbesondere auf/in dessen Aufträgen/Gegenbestätigungen (bzw. soweit dort auf erstere verwiesen wird) wird hiermit widersprochen.

1.2      Alle Vereinbarungen, die zwischen der e4e engineers for engineers GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.3      Sofern Erklärungen der Schriftform bedürfen, können diese auch handschriftlich, d.h. per email oder Fax (nicht aber Computerfax) abgegeben werden.

AGB-2:      Angebot und Vertragsschluß

2.1      Angebote der e4e engineers for engineers GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der e4e engineers for engineers GmbH. Maßgeblich für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist die verbindliche Bestätigung durch e4e engineers for engineers GmbH.

2.2      Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Technisch bedingte Änderungen der Form, Farbe, Gewichtseinheit von zu liefernden Produkten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

AGB-3:      Vertragsgegenstand und Preise

3.1      Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Produkten durch die e4e engineers for engineers GmbH als Verkäuferin an den Kunden als Käufer aufgrund von nach diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abgeschlossenen Kaufverträgen und damit zusammenhängende Leistungen. Die Lieferung von Produkten der e4e engineers for engineers GmbH wird aufgrund der von ihr abgegebenen schriftlichen Auftragsbestätigung gemäß Ziffer AGB 2 erbracht und abgerechnet. Der Kunde hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob der Lieferung bzw. Verwertung des georderten Produktes öffentlich-rechtliche Bedingungen entgegenstehen. Ändert oder ergänzt der Kunde den Auftrag, muß dies von der e4e engineers for engineers GmbH bestätigt werden.

3.2      Maßgebend sind ansonsten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der e4e engineers for engineers GmbH gemäß Ziffer AGB-2 genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager, einschließlich normaler Verpackung.

3.3      Der Lieferschein geht dem Kunden mit der Ware zu. Die Rechnung erhält der Kunde gesondert per email, Fax oder Post.

AGB-4:      Lieferung (Fehlmengen, Preisreklamationen, Liefer-/Leistungszeit)

4.1      Der Kunde hat Lieferschein und Rechnung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit, insbesondere bei der Rechnung im Hinblick auf die fakturierten Preise zu überprüfen. Abweichungen der gelieferten von den bestellten Produkten oder die Lieferung fehlerhafter Mengen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferscheins bzw. der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung bedarf es des Zuganges bei e4e engineers for engineers GmbH. Schuldhaft verzögerte entsprechende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

4.2      Die e4e engineers for engineers GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

4.3      iefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.4      Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der e4e engineers for engineers GmbH die Lieferung und/oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten der e4e engineers for engineers GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die e4e engineers for engineers GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die e4e engineers for engineers GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.5      Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die e4e engineers for engineers GmbH von ihrer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die e4e engineers for engineers GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

Gewährleistungsansprüche gegen die e4e engineers for engineers GmbH stehen nur den Kunden/Auftraggebern zu und sind nicht abtretbar.

4.6      Sofern die e4e engineers for engineers GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der e4e engineers for engineers GmbH.

4.7      Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der e4e engineers for engineers GmbH setzt die rechtzeitige ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

4.8      Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die e4e engineers for engineers GmbH berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

AGB-5:      Lieferung und Gefahrenübergang

5.1      Die bestellten Produkte werden dem Kunden mit einem Paketdienst nach Wahl der e4e engineers for engineers GmbH, per Stückgut oder Spedition zugesandt. Leistungsort ist der Ort des Versandlagers der entsprechenden Produkte.

5.2      Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der e4e engineers for engineers GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

AGB-6:      Gewährleistung und Haftung hinsichtlich gelieferter Produkte

6.1      Der Kunde hat für die Dauer von 2 Wochen – beginnend mit Lieferdatum - ein besonderes Rückgaberecht hinsichtlich gelieferter Produkte, solange diese originalverpackt und ggf. versiegelt sind. Dieses besondere Rückgaberecht besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Die Kosten der Rückgabe trägt der Kunde. Der Kunde hat sich mit der e4e engineers for engineers GmbH diesbezüglich in Verbindung zu setzen und die Abholung des Produktes zu veranlassen. Nach Eingang des Produktes bei der e4e engineers for engineers GmbH wird diese ihre Rechnung stornieren und bereits bezahlte Beträge zurückzahlen.

6.2      Folgende Produkte fallen nicht unter Punkt 6.1 dieser Vereinbarung:

·      Sonderangefertigte Produkte

·      Verbrauchsmaterialien wie z.B. Toner, Druckkopfpatronen, Schmiermittel, Farben usw.

·      Produkte die nicht mehr original verpackt, unvollständig oder in einem nicht wiederver-kaufsfähigem Zustand sind.

6.3      Die e4e engineers for engineers GmbH gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt sowohl für mechanische wie für elektronische Teile 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.

6.4      Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der e4e engineers for engineers GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.5      Der Kunde muß e4e engineers for engineers GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind von dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

6.6      Im Falle einer begründeten Mitteilung des Kunden, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die e4e engineers for engineers GmbH nach ihrer Wahl verlange/entscheiden, daß:

a)      das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die e4e engineers for engineers GmbH geschickt wird;

b)      der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker der e4e engineers for engineers GmbH zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die e4e engineers for engineers GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der e4e engineers for engineers GmbH zu bezahlen sind;

c)      die e4e engineers for engineers GmbH das gelieferte Produkt durch ein entsprechendes oder im wesentlichen gleichartiges Produkt ersetzt (Umtausch) oder

d)      seitens der e4e engineers for engineers GmbH eine entsprechende Gutschrift erteilt wird.

6.7      Schlägt eine Nachbesserung fehl, hat der Kunde zur nochmaligen Nachbesserung eine angemessene Frist zu setzen. Nach ergebnislosen Ablauf einer solchen Frist kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.8      Eine Haftung/Gewährleistung im Hinblick auf nutzungsbedingte Folgen/Schäden, die auf einer unsachgemäßen Nutzung der Produkte beruhen, ist ausgeschlossen.

6.9      Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs-gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

6.10      Gewährleistungsansprüche gegen die e4e engineers for engineers GmbH stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

6.11      Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Regelungen für die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Bevor der Kunde nach einem Kauf ein ihm zustehendes/eingeräumtes Rückgabe- oder entsprechendes Gewährleistungsrecht wahrnehmen kann, ist er verpflichtet, ein Rücknahmeschein bei e4e engineers for engineers GmbH anzufordern und auszufüllen. Die Ware kann erst nach Erhalt einer ihm auf der Grundlage des von ihm ausgefüllten Rücknahmescheines von e4e engineers for engineers GmbH zugesandten Rücknahmenummer an die e4e engineers for engineers GmbH bzw. im Schadensfalle eventuell (mit der e4e engineers for engineers GmbH zu vereinbaren) auch an den Hersteller zurückgesandt werden.

AGB-7:      Zahlung und Eigentumsvorbehalt

7.1      Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der e4e engineers for engineers GmbH 5 Werktage nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Die e4e engineeers for engineers GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind Kosten und Zinsen entstanden, so ist die e4e engineers for engineers GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden durch dessen Überweisung oder durch Bankeinzug. Für den Fall der Nichteinlösung oder Rückgabe einer Lastschrift ermächtigt der Kunde schon mit seiner Bestellung seine Bank unwiderruflich, der e4e engineers for engineers GmbH den vollständigen Kundennamen und die aktuelle Anschrift des Kunden mitzuteilen.

7.2      Bei Verzug ist die e4e engineers for engineers GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verlangen, soweit kundenseits kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die e4e engineers for engineers GmbH ist zulässig.

7.3      Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die e4e engineers for engineers GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wenn der e4e engineers for engineers GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat, Sie ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7.4      Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent), die der e4e engineers for engineers GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der e4e engineers for engineers GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

7.5      Die Ware bleibt Eigentum der e4e engineers for engineers GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für diese als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit)-Eigentum der e4e engineers for engineers GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit)-Eigentum des Kunden einer einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die e4e engineers for engineers GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit)-Eigentum der e4e engineers for engineers GmbH unentgeltlich. Die Ware, an der dieser (Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.6      Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs-übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die e4e engineers for engineers GmbH ab. Diese ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

7.7      Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der e4e engineers for engineers GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der e4e engineers for engineers GmbH die in diesem Zusammenhang entstehen-den gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

7.8      Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die e4e engineers for engineers GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltware durch die e4e engineers for engineers GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.9      Der Kunde ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde unter dieser Maßgabe auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

AGB-8:      Datenschutz

8.1      Die engineers for engineers GmbH gewährleistet, daß die anläßlich für Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken (dies allerdings nur zur Bestellabwicklung) an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Soweit der Kunde einer weitergehenden Nutzung durch e4e engineers for engineers GmbH ausdrücklich zustimmt, ist dieser berechtigt, seine Zustimmung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden email an info@e4e-online.com oder in sonstiger Weise zu widerrufen.

8.2      Die e4e engineers for engineers GmbH wird Kundendaten nicht über den in Ziffer AGB-8.1 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.

AGB-9:      Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1      Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen der e4e engineers for engineers GmbH und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen ist die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988.

9.2      Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der e4e engineers for engineers GmbH ist vorbehalten, auch sämtliche geltenden gesetzlichen Gerichtsstände (etwa das für den Kunden zuständige Gericht oder jedes andere Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann) anzurufen und insbesondere dort zu klagen.

9.3      Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt sinngemäß für Lücken in den Bedingungen.